Die Gebühren für eine klassisch homöopathische Behandlung orientieren sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
- Homöopathische Behandlung:
- Erstanamnese bei chronischen Erkrankungen für eine Konstitutionsbehandlung:
- Erwachsene 160 € (2 h Anamnesegespräch und 2 h Fallauswertung)
- Kinder bis 16 Jahre 120 € (1,5 h Anamnesegespräch und 1,5 h Fallauswertung)
- Folgetermin 60 € (Dauer ca. 60 min) zzgl. eventuelle Fallauswertung (nach Aufwand)
- Akutbehandlung je angefangene 15 min 15 €
- Erstanamnese bei chronischen Erkrankungen für eine Konstitutionsbehandlung:
- Ausführliche Impfberatung 60 €/ h
- Darmsanierung:
- Ausführliche Anamnese Ihrer Ernährungsgewohnheiten, Verdauungsbeschwerden, Medikamenteneinnahmen (Dauer ca. 1 h, Kosten 60 €)
- Stuhluntersuchung durch ein Labor (Kosten ca. 67 €)
- Auswertung der Laboruntersuchung, Erstellung eines Therapieplanes (Dauer ca. 30 min, Kosten 30 €)
- Folgetermin nach ca. 3 bis 6 Monaten, ggf. Kontrolle mittels Labordiagnostik
Bei einem nicht abgesagten Termin muss ich eine Aufwandsentschädigung von 40 € in Rechnung stellen. Eine nicht abgesagte Folgekonsultation wird mit 20 € berechnet.
Kostenübernahme:
Gesetzlich Versicherte Kassenpatienten können über eine Zusatzversicherung eine Erstattung erhalten. Um eine Erstattung zu erhalten, ist die Versicherung vor Behandlungsbeginn abzuschließen. Private Krankenversicherungen und die Beihilfeverordnung für Beamte erstatten in der Regel die Kosten.
Sprechen Sie vor einer homöopathischen Behandlung mit Ihrer Versicherung über die Kostenübernahme. Eine nachträgliche Änderung der Rechnungslegung ist generell nicht möglich!
Sind Sie als Selbstzahler auf Ermäßigung, Stundung oder Ratenzahlung angewiesen, so sprechen Sie mich bitte darauf an. Niemand sollte aus Kostengründen eine homöopathische Behandlung nicht beginnen können oder abbrechen müssen!